Obligatorische Hundeausbildung
Im Kanton St. Gallen gibt es keine Pflicht für das Nationale Hundehalter Brevet.
Das Thurgauer Hundegesetz schreibt jedoch vor, dass jeder Hundebesitzer*in innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen muss. Der Kurs umfasst mit mindestens 10 Lektionen Lerninhalte wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt. In Anlehnung an das Nationale Hundehalter Brevet, können wir die Bestätigung für ihre Gemeinde im Rahmen unserer Sozialisierungs- und Erziehungskurse anbieten.
Theorie und Prüfung auf Anfrage